Strahlenschutz – Argumente gegen die von der ICRP (Internationale Kommission für Strahlenschutz) vorgesehenen Lockerungen der Regeln (Schweizerische Aerztezeitung, 29.6.2005) – M. Walter

Die ICRP (International Commission on Radiological Protection) wird im September 2005 in Genf ihren Draft 2005 vorlegen, diskutieren und dann verabschieden. Sie gibt damit die Richtlinien für die nationalen Strahlenschutzgremien vor. Die im Draft 2005 [1] vorgeschlagenen Lockerungen sind angesichts grosser wissenschaftlicher Unsicherheiten in der Strahlenbiologie nicht zu verantworten und müssen zurückgewiesen werden. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat ein modernes und durchdachtes Strahlenschutzgesetz und eine vernünftige Strahlenschutzverordnung. Unser Land hat jegliches Interesse, an seinem Regelwerk festzuhalten [2]. Es gibt Gründe zum Erhalt des aktuellen, konservativen Schweizerischen Strahlenschutzes. Diese Gründe sollen dargelegt werden.

Anhand der kindlichen Leukämie werden epidemiologische Daten präsentiert und pathogenetische Mechanismen der Entstehung von malignen Tumoren besprochen. Der Schwerpunkt wird auf das Kapitel ionisierende Strahlung gelegt. Welche Mechanismen führen zur Entgleisung der Zellproliferation in Richtung maligner Tumoren? Welche neuen Erkenntnisse und Forschungsgebiete zeichnen sich dabei ab? Am Beispiel der Leukämieepidemie in Sellafield werden verschiedene Erklärungsmechanismen aufgezählt, wie die Hypothese der direkten Bestrahlung von aussen und der Radioisotopenaufnahme, die Theorie der präkonzeptionellen Bestrahlung des Vaters des leukämiekranken Kindes und die Theorie der urbanen Bevölkerungseinmischung in rurale Bevölkerungsgruppen. Es wird auf die multifaktorielle Tumorgenese hingewiesen, und es wird aufgezeigt, dass der Betrieb von Atomanlagen tatsächlich einen Effekt auf die Leukämiegenese haben könnte.

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