Export von Brennelementen aus Deutschland ans Schweizer AKW Leibstadt

Niederlage vor Verwaltungsgericht. BUND, IPPNW und Anti-Atom-Gruppe Freiburg bereiten sich auf Klage vor

Pressemitteilung 15.2.2021

Im Eilverfahren vor dem VG Frankfurt, in dem es um den Export von Brennelementen aus Deutschland ans Schweizer AKW Leibstadt ging, obsiegte der Betreiber der deutschen Brennelemente-Fabrik Lingen. Das Schweizer Atomkraftwerk darf nun vorerst weiter aus Deutschland beliefert werden. Die am Gerichtsverfahren als Beigeladene beteiligten Atomkraft-Gegner*innen sehen diese „vorhersehbare Niederlage“ allerdings als Etappe in einer langfristig angelegten juristischen Auseinandersetzung.

Atomkraft-Gegner*innen hatten – zusammen mit der Umwelt-Organisation BUND, IPPNW und der Anti-Atom-Gruppe Freiburg – im September und Oktober Widersprüche gegen eine am 26. September bekannt gewordene Export-Genehmigung beim BAFA eingereicht. Diese Widersprüche sollten mit ihrer „aufschiebenden Wirkung“ den Transport der Brennelemente zum Schweizer AKW Leibstadt verhindern. Framatome/ANF, Betreiber der  Brennelemente-Fabrik Lingen, hatte daraufhin ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. gegen die deutsche Genehmigungsbehörde BAFA angestrengt, um den Sofortvollzug der BE-Lieferungen durchzusetzen.

Das Verwaltungsgericht bestätigte nun am Samstag in seinem Urteil die Rechtsauffassung von Framatome/ANF. Die Frankfurter Richter*innen urteilten dabei lediglich über die formaljuristische Auslegung einzelner Formulierungen im Atomgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz. Es ging dabei um Begriffe wie „innerer Sicherheit“, „Drittschutz“ und „Vorhaben“.

Ob der Betrieb des AKW Leibstadt ein erhebliches Risiko für die Bevölkerung und große Teile Süddeutschland birgt und wie hoch das Risiko eines Super-GAU in diesem Atomkraftwerk ist, kam im Verfahren nur am Rande zur Sprache und war laut Urteilsbegründung für die Entscheidung nicht von Belang. BUND, IPPNW und Anti-Atom-Gruppe Freiburg waren beim Verfahren zwar als sogenannte Beigeladene vertreten und konnten auch Stellungnahmen abgeben, waren jedoch kaum mehr als Zaungäste des Prozesses. Nach einem aus der Sicht der Atomkraft-Gegner*innen ebenfalls negativen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel von Anfang Dezember, der im Falle von Brennelemente-Lieferungen von Lingen ans belgische AKW Doel den Weg für die Transporte freigegeben hatte, war das am Samstag verkündete Urteil keine Überraschung.

Klaus Schramm von der Anti-Atom-Gruppe Freiburg sprach in einer ersten Stellungnahme von einer „vorhersehbaren Niederlage“, durch die man sich „nicht entmutigen“ lasse. Es handele sich lediglich um eine „Etappe in einer langfristig angelegten juristischen Auseinandersetzung“. Stefan Auchter, Geschäftsführer des BUND-Regionalverbandes Südlicher Oberrhein sagte, sein Verband werde jetzt den Beschluss des Gerichts ausführlich prüfen. „Danach werden wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen“, erklärte Auchter.

Claudia Richthammer von IPPNW sagte: „In Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung und der nachfolgenden Generationen lehnt IPPNW Richtlinien in Hinblick auf schwere Atomunfälle, die sich außerhalb Deutschlands ereignen, ab, die lediglich ‚angemessene‘ Schutzmaßnahmen im Nachhinein und deren Dokumentation vorschreiben. IPPNW wird sich weiter um die juristische Verankerung und Umsetzung des Strahlenschutzes, der einen Referenzwert von 1mSv pro Jahr wie in der internationalen Kommission gefordert, einsetzen.“

In Kürze wird nun auch die seit Monaten ausstehende Entscheidung über die eingereichten Widersprüche durch das BAFA erwartet. Auch hierauf gibt es bei negativem Bescheid nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes die Möglichkeit zu klagen, um die Wiedereinsetzung der aufschiebenden Wirkung durchzusetzen. Hierbei kann dann vom Gericht das vom AKW Leibstadt ausgehende Risiko nicht ausgeblendet werden, hoffen die Atomkraft-Gegner*innen.


Kontakte:
Stefan Auchter, BUND, Tel. 01573-5712618
Claudia Richthammer, IPPNW, Tel. 0176-81068429
Klaus Schramm,
 Anti-Atom-Gruppe Freiburg, Tel. 07821 991081